1 JURA UND GESETZE • Alle geltenden Gesetze und Bestimmungen müssen mindestens die ILO- und UN-Kon- ventionen einhalten sowie andere gesetzmä- ßige Anforderungen. Es ist immer der Norm zu folgen, die am weitestgehenden ist. 2. ZWANGSARBEIT • ID ® Identity stellt sicher, dass weder Zwang, Drohungennoch disziplinarische Maßnah- men angewendet werden, um Menschen zur Arbeit zu zwingen. • ID ® Identity wendet keine Schuldsklaverei oder Zwangstransporte an, um Menschen zu einer menschenrechtswidrigen Arbeit zu zwingen. • ID ® Identity arbeitet nicht mit Unternehmen zusammen, die sich der Zwangsarbeit bedie- nen, Identitätspapiere oder Lohn der Ange- stellten einbehalten, um die Angestellten zur Arbeit zu zwingen. Weder das Unternehmen noch jede Einheit, die dem Unternehmen Arbeitskräfte vermittelt, darf Menschenhan- del unterstützen oder daran beteiligt sein. • Angestellte von ID ® Identity dürfen den Arbeitsplatz jederzeit verlassen, ohne zurückgehalten zu werden, und ihr Arbeits- verhältnis kündigen, letzteres jedoch unter Einhaltung einer angemessen Kündigungs- frist. • ID ® Identity soll seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln. Das Unternehmen darf sich weder an körperlicher Bestrafung, psychischem oder körperlichem Zwang sowie an verbaler Misshandlung von Perso- nal beteiligen noch diese tolerieren. Dies ist in Übereinstimmung mit der Europä- ischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 (kurz UN-Zivilpakt), der ILO-Kon- vention Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangsar- beit und der ILO-Konvention Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung von Zwangsarbeit. IAO-Protokoll zur Zwangsarbeit. EU 2024/3015 Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Pro- dukten. 3. KINDERARBEIT • Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen von ILO und der UN bzw. gemäß nationaler Gesetzgebung untersagt. Es sind die weitest- gehenden Standards zu erfüllen. • Jeder Form der Ausnutzung von Kindern ist verboten. • Arbeitsbedingungen, die mit Sklaverei ver- gleichbar oder für Kinder schädlich sind, sind verboten. Die Rechte von Kindern sind zu schützen. • Lieferanten von ID ® Identity, die Kinder für Arbeiten einsetzen, müssen die obenste- henden Konventionen erfüllen. Auch muss schriftlich festgelegt sein, welche Arbeiten Kinder ausführen dürfen. • Der Lieferant muss eine entsprechende Ent- lohnung leisten und dafür sorgen, dass diese Kinder weiter die Schule besuchen dürfen, solange sie – laut nationaler Gesetzgebung – im schulpflichtigen Alter sind. • ID ® Identity darf minderjährige Arbeitneh - mer (Jugendliche) einstellen, jedoch dort, wo eine Schulpflicht gilt, dürfen sie nur außer - halb der Schulzeit arbeiten. • Die jungen Arbeitnehmer dürfen für Schule, Arbeit und Transport nicht mehr als 10 Stun- den pro Tag aufwenden und kein junger Arbeitnehmer darf täglich mehr als 8 Stun- den arbeiten. Junge Arbeitnehmer dürfen nicht nachts arbeiten. Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO- Konventionen 10, 79, 138, 142 und 182 und der ILO-Empfehlung 146. 4. ARBEITS- UND RUHEZEITEN • Lieferanten von ID ® Identity müssen natio - nale Gesetze und Branchenstandards hin- sichtlich Arbeitszeit, Überstunden, Ruhezeit und Feiertage einhalten. Die maximal zuläs- sige Wochenarbeitszeit ist als nationales Recht definiert, darf aber nicht regelmäßig 48 Stunden übersteigen. Die maximal zuläs- sigen Überstunden dürfen 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen. 5
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