ID ® IDENTITY VERHALTENSKODEX In Übereinstimmung mit der ILO-Konvention, der All- gemeinen Erklärung für Menschenrechte der Verein- ten Nationen, der UN-Kinderrechtskonvention, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Dis- kriminierung der Frau, dem Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und sonstigen internationalen Verträgen hat der Verhal- tenskodex von ID® Identity zum Ziel, bestimmte Sozial- und Umweltstandards einzuhalten. Lieferanten von ID® Identity, die den ID® Identity Ver- haltenskodex unterschreiben, verpflichten sich dazu, Umwelt- und Sozialstandards, die für ihren Bereich gelten, einzuhalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sodass sie mit ihrer Firmenpolitik die obenstehenden Anforderungen und Konventionen einhalten. Darüber hinaus sollen die Zulieferer von ID® Identity dafür sorgen, dass ihre eigenen Subunternehmer, die an Produktionsprozessen im Auftrag von ID® Identity beteiligt sind, den ID® Identity Verhaltenskodex ein halten. Lieferanten von ID® Identity verpflichten sich dazu, innerhalb ihrer Rahmenbedingungen, folgende Krite- rien einzuhalten: 1. Jura und Gesetze • Alle geltenden Gesetze und Bestimmungen müs- sen mindestens die ILO- und UN-Konventionen einhalten sowie andere gesetzmäßige Anforde- rungen. Es ist immer der Norm zu folgen, die am weitestgehenden ist. 4 2. Zwangsarbeit • ID® Identity stellt sicher, dass weder Zwang, Drohungennoch disziplinarische Maßnahmen angewendet werden, um Menschen zur Arbeit zu zwingen. • ID® Identity wendet keine Schuldsklaverei oder Zwangstransporte an, um Menschen zu einer menschenrechtswidrigen Arbeit zu zwingen. • ID® Identity arbeitet nicht mit Unternehmen zusammen, die sich der Zwangsarbeit bedienen, Identitätspapiere oder Lohn der Angestellten ein- behalten, um die Angestellten zur Arbeit zu zwin- gen. Weder das Unternehmen noch jede Einheit, die dem Unternehmen Arbeitskräfte vermittelt, darf Menschenhandel unterstützen oder daran beteiligt sein. • Angestellte von ID® Identity dürfen den Arbeits- platz jederzeit verlassen, ohne zurückgehalten zu werden, und ihr Arbeitsverhältnis kündigen, letz- teres jedoch unter Einhaltung einer angemessen Kündigungsfrist. • ID® Identity soll seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln. Das Unternehmen darf sich weder an körperlicher Bestrafung, psychischem oder körperlichem Zwang sowie an verbaler Misshandlung von Personal beteiligen noch diese tolerieren. Dies ist in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und poli- tische Rechte vom 16. Dezember 1966 (kurz UN-Zivil-
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