keit geben, ihre eigenen Vertreter zu wählen. • ID® Identity muss dafür sorgen, dass Vertreter der Mitarbeiter und sonstiges Personal, das mit der Organisierung der Mitarbeiter zu tun hat, weder diskriminiert noch schikaniert, eingeschüch- tert oder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der Teilnahme an gewerk- schaftlichen Aktivitäten schlecht behandelt wird, und dass diese Vertreter ihre Mitglieder am Arbeitsplatz aufsuchen können. Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 11, 87, 98, 135 und 154. 6. Diskriminierung • ID® Identity muss dafür sorgen, dass im Unter- nehmen niemand auf Grund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion oder Glaube, politischer Anschauung, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, sozialer Herkunft, ethnischer Herkunft, Familienstand, Alter, Behinderung oder sonstigen Umständen, die Anlass zu Diskriminierung geben könnten, diskriminiert wird. • ID® Identity muss dafür sorgen, dass im Unter nehmen bei der Einstellung, Kündigung, Verset- zung, Fortbildung, Beförderung, Entlohnung, Pen- sionierung, Festsetzung von Arbeitsbedingungen oder Kompetenzentwicklung nicht diskriminiert wird. Alle Entscheidungen hinsichtlich Einstellung, Beförderung, Kündigung, Entlohnung oder ande- rer Arbeitsbedingungen basieren auf relevanten und objektiven Kriterien. Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 100, 111, 143, 158, 159, 169 und 183. 7. Gehalt und Arbeitsverhältnis • ID® Identity muss dafür sorgen, dass alle Angestell- ten einen Mindestlohn erhalten, der die gesetz- lichen Mindeststandards oder die Branchenstan- dards einhält oder übersteigt. • Gesetzeswidrige, nicht autorisierte oder diszipli- näre Abzüge beim Gehalt sind untersagt. In Fällen, in denen gesetzliche Mindestlöhne und/ oder Branchenstandards nicht die Lebenshaltungs- kosten decken, wird der Lieferant von ID® Identity dazu aufgefordert, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen. • Abzüge beim Gehalt als Disziplinarmaßnahmen 6 sind verboten, es sei denn, sie sind im Einklang mit nationaler Gesetzgebung und ein frei verhandelter Tarifvertrag ist in Kraft. • Der Lieferant von ID® Identity muss dafür sorgen, dass der Lohn und andere Zusatzleistungen für den Angestellten klar umrissen sind. Darüber hin- aus müssen Löhne und soziale Leistungen die gel- tenden Gesetze und Regeln einhalten. • Überstunden müssen nach geltenden Sätzen ent- lohnt werden, die durch nationales Recht definiert sind. In Ländern, in denen die Sätze für Überstun- den per Gesetz oder kollektiven Tarifvertrag gere- gelt sind, muss der Mitarbeiter mindestens in der Höhe für Überstunden entlohnt werden, wie es in der Branche Standard ist. Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 12, 26, 101, 102 und 131. 8. Arbeitsschutz Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz • ID® Identity muss für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen und effektive Schritte ein- leiten, um potenzielle Unfälle und gesundheitliche Schäden bei der Arbeit zu verhindern. • Außerdem muss das Unternehmen möglichst die Ursachen für Gefahren im Arbeitsumfeld eindäm- men, unter Berücksichtigung der vorherrschenden Branchenkenntnis und eventueller spezieller Risi- ken. • Bezüglich Gesundheit und Sicherheit sind klare Regeln und Verfahren einzuführen und zu befol- gen, insbesondere die Bereitstellung und Nutzung von Personenschutzausrüstung, Toiletten, sau- berem Trinkwasser und Einrichtungen zur Aufbe wahrung von Lebensmitteln. • ID® Identity muss dafür sorgen, dass die Räume und Einrichtungen für das Personal sauber und sicher sind und die Grundbedürfnisse erfüllen. • Alle Mitarbeiter haben das Recht, sich im Falle von ernster bevorstehender Gefahr zu entfernen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Besonders jugend- liche Mitarbeiter dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädlichen Situatio- nen ausgesetzt werden. Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 155 und 184 sowie den ILO-Empfehlungen 164 und 190.
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